Heute ist der 8.05.2026 und es gibt ein Thema, das für viele Expats und Touristen in Thailand von brennendem Interesse ist: Drohnen! Wer in der atemberaubenden Landschaft Thailands die Welt von oben erkunden möchte, sollte sich jedoch gut informieren. Denn die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Drohnen haben in den letzten zwei Jahren ordentlich an Schärfe gewonnen.
Thailand hat strenge Gesetze für Drohnen eingeführt, die für alle Nutzer gelten – egal ob Touristen oder Ausländer, die hier leben. Und mal ehrlich, wer möchte schon mit einer beschlagnahmten Drohne oder gar einer saftigen Geldstrafe als Souvenir nach Hause reisen? Die Strafen können ziemlich heftig ausfallen: Von Bußgeldern bis zu 100.000 Baht, über mögliche Gefängnisstrafen bis hin zu Ausweisung oder sogar einer Sperre für die Einreise – da bleibt einem die Luft weg!
Registrierung und Anforderungen
Ein absolutes Muss ist die Registrierung bei zwei Behörden: der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) und der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC). Die Registrierung bei der CAAT ist kostenlos und erfolgt über das UAS-Portal. Hierfür braucht man einige Unterlagen, darunter einen Reisepass, einen Nachweis über die Adresse in Thailand und eine Versicherung. Und nicht zu vergessen: Man muss einen 40 Fragen umfassenden Test bestehen – das klingt einfacher, als es ist! Die NBTC-Registrierung hingegen kostet etwa 214 Baht und muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise oder dem Kauf einer Drohne erledigt werden.
Wichtig zu wissen: Diese Registrierungspflichten gelten für alle Drohnen mit Kamera oder einem Gewicht von über 250 Gramm. Das macht das Ganze für Touristen und Kurzzeitbesucher umso komplizierter – hier gibt es keine Ausnahmen. Ein weiterer Punkt, der oft vergessen wird, ist die erforderliche Versicherung. Diese muss eine Haftpflichtdeckung von mindestens 1.000.000 Baht bieten und ist in englischer Sprache verfasst. Außerdem muss sie den Drohnentyp und die Seriennummer angeben.
Flugverbotszonen und Regeln
Jetzt wird es richtig spannend! Es gibt so einige Flugverbotszonen, die man unbedingt beachten sollte. In einem 9 Kilometer großen Radius um Flughäfen ist das Fliegen tabu. Auch in der Nähe von königlichen Stätten, Nationalparks und historischen Stätten ist das Drohnenfliegen strengstens untersagt. Und ja, das betrifft auch die beliebten Touristenziele wie Phuket, Chiang Mai und Bangkok. Wenn du über ein Kulturerbe fliegen möchtest, brauchst du eine schriftliche Genehmigung – viel Spaß beim Beantragen!
Die Regeln selbst sind auch nicht ohne: Man darf nur bis zu einer Höhe von 90 Metern fliegen, muss tagsüber bleiben und die Drohne immer im Sichtfeld haben. Das bedeutet, dass FPV (First Person View) Navigation nicht erlaubt ist. Außerdem ist das Fliegen über Menschenansammlungen oder sensible Gebiete ein absolutes No-Go. Wenn du vorhast, in eingeschränkten Zonen zu fliegen, musst du deinen Flugplan mindestens drei Tage im Voraus einreichen – nicht gerade spontan, oder?
Strafen und Konsequenzen
Wer denkt, dass das alles nicht so ernst gemeint ist, der irrt sich gewaltig. Die Strafen sind drakonisch. Wer ohne gültige CAAT-Lizenz fliegt, riskiert bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Baht. Besitz eines unregistrierten Controllers? Bis zu fünf Jahre Gefängnis oder 100.000 Baht Strafe. Und das Fliegen in Nationalparks ohne Genehmigung kann dir nicht nur eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Baht einbringen, sondern auch die Beschlagnahmung deiner Ausrüstung. Und wenn du ohne Einwilligung Bilder oder Videos veröffentlichst, die Personen erkennen lassen? Da wird’s richtig teuer – bis zu 5.000.000 Baht und ein Jahr Haft!
Die thailändischen Behörden sind besonders in touristischen Gebieten sehr wachsam, und die Durchsetzung dieser Regeln ist alles andere als lax. Du möchtest also sicherstellen, dass du deine Drohne legal fliegst, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Wer sich jedoch an die Vorschriften hält, kann die Schönheit Thailands aus einer neuen Perspektive genießen. Und das ist es doch wert, oder nicht?